Im September 2022 wurde vom Bundesarbeitsgericht beschlossen, dass Unternehmen zukünftig verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfassen. Dies bedeutet, dass sie nun die Arbeitsstunden ihrer Angestellten dokumentieren müssen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem April 2023 zielt darauf ab, eine zusätzliche Ebene der rechtlichen Sicherheit zu schaffen. In diesem Entwurf wird festgelegt, dass die Arbeitszeiten täglich und in elektronischer Form erfasst werden müssen. Es werden auch klare Richtlinien für den Umfang dieser Erfassung vorgegeben.